Gute Nachrichten für Wohnmobilbegeisterte: Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine Reform der Führerscheinrichtlinie geeinigt, die auch eine Sonderregelung für Wohnmobile mit sich bringt. Künftig dürfen Inhaber eines B-Führerscheins Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen steuern – ein Meilenstein für die Branche und alle, die mit dem rollenden Zuhause unterwegs sind.
Sicherer, umweltfreundlicher – und schwerer
Moderne Wohnmobile haben sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Sie sind sicherer und umweltfreundlicher geworden, doch dieser Fortschritt hat seinen Preis: Das Gewicht der Fahrzeuge ist gestiegen. EU-Vorgaben zu Sicherheitsstandards und Umweltauflagen tragen dazu bei, dass viele Modelle die bisherige Grenze von 3,5 Tonnen überschreiten. Mit dem geplanten Umstieg auf alternative Antriebe wie Elektro- oder Wasserstofftechnologien wird sich dieser Trend in Zukunft noch verstärken. Für viele Wohnmobilisten bedeutete das bislang: Wer ein schwereres Fahrzeug fahren wollte, brauchte einen C1-Führerschein – mit entsprechendem Aufwand und Kosten.
Langjähriger Einsatz von caravaningsuisse
Genau hier setzt die neue Regelung an, für die sich caravaningsuisse über den europäischen Dachverband European Caravan Federation (ECF) seit Jahren stark gemacht hat. Besonders die Vertreter aus Deutschland und Frankreich, wo grosse Hersteller von Freizeitfahrzeugen beheimatet sind, haben diesen Prozess vorangetrieben. Nun trägt der Einsatz Früchte: Inhaber eines B-Führerscheins dürfen künftig Wohnmobile bis 4,25 Tonnen fahren – allerdings mit einer Einschränkung. Je nach Mitgliedstaat kann ein spezielles Training oder eine Zusatzprüfung erforderlich sein. Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben: Hier entfällt die Zusatzanforderung, sofern der Führerschein seit mindestens zwei Jahren besteht.
Was bedeutet das für die Schweiz?
Während die EU vorangeht, bleibt abzuwarten, wie die Schweiz reagiert. Der Bundesrat hat sich bereits 2022 in einer Stellungnahme zur Motion von Nationalrat Franz Grüter geäussert. Damals lehnte er eine eigenständige Erhöhung der Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen ab, da dies an den Grenzen zu Problemen geführt hätte. Gleichzeitig versprach er: «Sollte die EU die Gewichtslimite bei der Kategorie B auf 4250 Kilogramm erhöhen, wird der Bundesrat prüfen, das Gesamtgewicht auch in der Schweiz unabhängig von der Antriebsart anzupassen.» Für Schweizer Wohnmobilisten wäre das ein grosser Gewinn – nicht nur für die Flexibilität, sondern auch für die Planungssicherheit beim Fahrzeugkauf.
Ein Schritt in die Zukunft
Die Reform ist ein klares Signal: Die EU nimmt die Bedürfnisse der Caravaning-Community ernst und schafft Spielraum für die Weiterentwicklung der Branche. Für caravaningsuisse ist dies ein Erfolg, der die jahrelange Lobbyarbeit belohnt. Nun liegt es an der Schweiz, diesen Schritt zeitnah mitzugehen – damit Wohnmobilfans hierzulande bald genauso unbeschwert unterwegs sein können wie ihre europäischen Nachbarn.
Weitere Neuigkeiten gibt es in der Ausgabe 2/2025 vom Magazin WOHNMOBIL & CARAVAN.