Trotz grossen Anstrengungen und teilweise politischer Unterstützung ist nicht jedes Stellplatzprojekt von Erfolg gekrönt. So jüngst im Kanton Basel-Stadt. Umso schöner, wenn es daneben auch positive Entwicklungen wie im Kanton Bern gibt.
Ende März 2022 überreichte Wohnmobilland Schweiz eine von über 1100 Personen unterzeichnete Petition für mehr Stellplätze im Kanton Basel-Stadt der Präsidentin der Petitionskommission, Grossrätin Karin Sartorius. «Wohnmobiltouristen haben momentan noch wenig Chancen, ein paar Tage die Schönheiten in Basel zu geniessen. Die umliegenden Campingplätze sind vielfach ausgebucht oder im Winter geschlossen, und die Möglichkeit an der Bäumlihofstrasse ist alles andere als attraktiv», erklärte damals Rolf Järmann.
Unterstützung von Kommission und Grossem Rat
Bereits Mitte Mai 2022 wurde zu dieser Petition ein Hearing vor der Petitionskommission des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt durchgeführt. Anschliessend wurde die Petition im Plenum des Grossen Rats behandelt und dem Regierungsrat zur abschliessenden Behandlung überwiesen. Der Grosse Rat folgte dem Antrag der Petitionskommission und ersucht den Regierungsrat, «ein ganzheitliches Konzept zu möglichen Wohnmobilstandplätzen im Kanton Basel-Stadt zu erarbeiten, und zwar mit Fokus auf den Stadtrand oder die Kantonsgrenze. Zudem bittet die Kommission darum, eine mögliche ausserkantonale Zusammenarbeit zu prüfen».
Regierungsrat blockt ab
Mitte Juni 2023, über ein Jahr später, hat der Regierungsrat entschieden, diesem Ersuchen der Petitionskommission respektive des Grossen Rats nicht nachzukommen. «Für den Wohnmobiltourismus stehen in der Region Campingplätze zur Verfügung. Ausserdem gibt es an der Bäumlihofstrasse in Basel einen Stellplatz, wo sieben bis acht Wohnmobile oder Personenwagen mit Wohnanhänger für maximal 24 Stunden gratis parkieren dürfen. Weiterführende staatliche Angebote sind zurzeit nicht vorgesehen. Es ist nicht primär eine öffentliche Aufgabe, Stellplätze für den Wohnmobiltourismus zur Verfügung zu stellen.» Nach der Unterstützung durch die Petitionskommission und den Grossen Rat folgt letztlich eine kalte Dusche. Bei aller Enttäuschung über das Scheitern in letzter Instanz zeigt die Zustimmung durch die Kommission und den Grossen Rat, dass, was vor Jahren kaum vorstellbar war, heute durchaus Chancen haben kann. Und gerade in der Politik braucht es oft auch zwei, drei Anläufe, um am Ende Erfolg zu haben.
Erleichterung für Landwirte im Kanton Bern
Im Kanton Bern haben Landwirte nun die Möglichkeit, ohne aufwändige Bewilligungsverfahren Stellplätze für Wohnmobile anzubieten. Eine Motion, eingereicht von den Grossräten Samuel Krähenbühl und Samuel Leuenberger, wurde angenommen und erlaubt es nun, innerhalb des bestehenden Hofareals vom 1. Mai bis 31. Oktober einen Stellplatz anzubieten, ohne dass eine separate Genehmigung erforderlich ist. Zudem können unter denselben Voraussetzungen für bis zu maximal drei Wohnmobilstellplätze eine Bauausnahmebewilligung für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren oder Saisons erteilt werden. Nach Ablauf dieser zweijährigen Phase ist der weitere Betrieb nur gestattet, wenn eine Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone vorliegt.
Dies geht aus einer Weisung der «Bernischen Systematischen Information Gemeinden (BSIG)» hervor. Laut der zuständigen Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern ist für die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen ausserhalb der Bauzone grundsätzlich eine Baubewilligung mit Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone erforderlich. Allerdings können Kleinstbauten und -anlagen von den Kantonen von der Baubewilligungspflicht ausgenommen werden, sofern sie keine erheblichen Auswirkungen auf Raum, Erschliessung oder Umwelt haben. Diese Regelung ermöglicht es landwirtschaftlichen Betrieben, Erfahrungen im Betrieb von Wohnmobilstellplätzen zu sammeln, ohne sofort Kosten für ein Baubewilligungsverfahren tragen zu müssen. Nach zwei Saisons können sie dann auf ausreichende Erfahrungswerte zurückgreifen, um zu entscheiden, ob es sich lohnt, eine Genehmigung einzuholen.
Wohnmobilland Schweiz
9475 Sevelen
aus dem Magazin: Wohnmobil und Caravan, Zeitschrift Nr. 4/2023