4,25 t Gesamtgewicht für klimafreundliche Wohnmobile

Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 Kilogramm, aber höchstens 4250 Kilogramm, und mit nicht mehr als neun Sitzplätzen, die das zulässige Gesamtgewicht von 3500 Kilogramm für leichte Motofahrzeuge nur wegen des emissionsfreien Antriebs (Batterie oder Wasserstoff) überschreiten, sollen in der Schweiz mit einem Führerausweis der Kategorie B oder BE (Anhängerbetrieb) geführt werden dürfen.

Ab April 2022 gelten neue Richtlinien für das Gesamtgewicht von klimafreundlichen Wohnwagen.
Ab April 2022 gelten neue Richtlinien für das Gesamtgewicht von klimafreundlichen Wohnwagen.

Mit den nun beschlossenen Anpassungen setzt der Bundesrat die Motion Bourgeois um (18.3420 «Kompensierung des Gewichts elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie»). Unter die Regelung fallen können beispielsweise entsprechende Lieferwagen respektive Lastwagen, schwere Wohnmotorwagen oder schwere Fahrzeuge mit aufgebautem Nutzraum (zum Beispiel Verkaufsfahrzeuge, «Foodtrucks»). Diese Fahrzeuge sind zudem vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen. Wer im Führerausweis bei der Unterkategorie D1 die Zusatzcodes «106» oder «3,5 t 106» hat, darf zudem Gesellschaftswagen (Kleinbusse) führen, die wegen ihres emissionsfreien Antriebs ein Gesamtgewicht von mehr als 3500 Kilogramm, aber höchstens 4250 Kilogramm haben.

Der Bundesrat hat diese Anpassungen an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 beschlossen. Sie treten ab dem 1. April 2022 gestaffelt in Kraft.

Text: PD

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