Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Gespanne mit Anhängern oder Wohnwagen (bis 3,5 Tonnen) ist auf Schweizer Autobahnen erhöht und beträgt statt wie bisher 80 km/h neu 100 km/h.
Die Anhängelast darf das auf dem Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs angegebene maximale Gewicht nicht überschreiten. Wichtig: Der Anhänger muss über für 100 km/h zugelassene Reifen verfügen.
Die Klärung, ob ein bestimmter Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen ist, obliegt damit der Verantwortung des Fahrzeugführers. Ob der Anhänger eine 100 km/h-Zulassung hat, ist anhand der Typengenehmigung eruierbar. Wer auf der Autobahn mit seinem Gespann schneller als 80 km/h fahren will, muss sich vergewissern, dass sein Anhänger zugelassen ist. Dies liegt in der Verantwortung des Fahrers. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Verkäufer.
aus: Wohnmobil und Caravan, Heft Nr. 1/2021