100 Stundenkilometer

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Gespanne mit Anhängern oder Wohnwagen (bis 3,5 Tonnen) ist auf Schweizer Autobahnen erhöht und beträgt statt wie bisher 80 km/h neu 100 km/h.

Ab 01.01.2021 dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt, auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen mit Tempo 100 fahren.
Ab 01.01.2021 dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt, auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen mit Tempo 100 fahren.

Die Anhängelast darf das auf dem Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs angegebene maximale Gewicht nicht überschreiten. Wichtig: Der Anhänger muss über für 100 km/h zugelassene Reifen verfügen.

Die Klärung, ob ein bestimmter Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen ist, obliegt damit der Verantwortung des Fahrzeugführers. Ob der Anhänger eine 100 km/h-Zulassung hat, ist anhand der Typengenehmigung eruierbar. Wer auf der Autobahn mit seinem Gespann schneller als 80 km/h fahren will, muss sich vergewissern, dass sein Anhänger zugelassen ist. Dies liegt in der Verantwortung des Fahrers. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Verkäufer.

aus: Wohnmobil und Caravan, Heft Nr. 1/2021

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